Anschreiben an Umweltministerin Steffi Lemke


Anlässlich der Sitzung des EU-Umweltministerrates vom 20.12.2021 versandte die Arbeitsgruppe Politik nachfolgenden Brief an Umweltministerin Steffi Lemke, der sich auf die Stellungnahme des European Environmental Bureau (EEB) zum Thema Abfallexporte bezieht:

Kiel, den 14.12.2021

Sitzung des EU-Umweltministerrates am 20.12.2021; Verbringung von Abfällen

 

Sehr geehrte Frau Ministerin,

auf o. a. Sitzung wird auch der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Verbringung von Abfällen vorgestellt. Hierzu möchten wir insbesondere auf Kapitel 9 (Shipment of Waste) der beiliegenden Stellungnahme des European Environmental Bureau (EEB) hinweisen, dessen Positionen hierzu von uns vollinhaltlich unterstützt werden.

Diese stehen auch im Kontext der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Kapitel Kreislaufwirtschaft getroffenen Vereinbarungen.

Dort heißt es u. a.:

  • „Wir fördern die Kreislaufwirtschaft als effektiven Klima- und Ressourcenschutz, Chance für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Arbeitsplätze.“

Damit die Kreislaufwirtschaft tatsächlich einen effektiven Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz leisten kann, bedarf es u. E. deutlich stringenterer Regelungen. Der letzte größere Beitrag zum Klimaschutz war 2005 das Verbot der Deponierung unbehandelter Abfälle. Seitdem dürfen nur noch weitgehend inerte Abfälle dauerhaft abgelagert werden. Damit haben sich die Emissionen von Methan und Kohlendioxid aufgrund biologischer Abbauvorgänge im Deponiekörper drastisch reduziert. Mit einer konsequenten getrennten Sammlung und Sortierung materialreiner Stoffe und deren vorrangig werkstofflicher Verwertung (Recycling) könnte ein ähnlicher Effekt erzielt werden.

  • „Wir haben das Ziel der Senkung des primären Rohstoffverbrauchs und geschlossener Stoffkreisläufe. […] In einer „Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie“ bündeln wir bestehende rohstoffpolitische Strategien.“

Unabhängig von den Reglementierungen der Verbringung von Abfällen zur Beseitigung würde eine erfolgreiche Zielerreichung hier konsequenterweise die Verbringung von werkstofflich verwertbaren, also recycelbaren und anderweitig verwertbaren Abfällen insbesondere ins Ausland u. E. weitestgehend ausschließen.

Für die anstehende Sitzung des Umweltministerrates wünschen wir gutes Gelingen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Roland Kübitz-Schwind    (Koordinator Arbeitsgruppe Politics | Zero Waste Germany e. V.)