Zero Waste in der politischen Debatte
Ziel der nachhaltigen Entwicklung ist, dass zukünftige Generationen die gleichen Entwicklungschancen haben wie heutige. So die Definition des Brundtland-Berichtes aus den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. „More with less“ lautete schon damals die Forderung an Industrie und Gesellschaft. Dies gilt heute um so mehr, da in den vergangenen Jahrzehnten offensichtlich wenig für einen umfassenden Ressourcenschutz und damit den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen geleistet wurde. Weiterhin betreiben wir eine ungebremste, wenn nicht sogar eine sich beschleunigende Ausplünderung des Planeten. Zero Waste kann dem entgegenwirken, wenn es gelingt, die Ziele und Grundsätze eines weitestgehend abfallfreien Handels auch in allgemeingültige und verbindliche Regularien umzusetzen.
Hierzu bedarf es einer konsequenten Einflussnahme auf allen vier Ebenen der Rechtsetzung und des Vollzugs in der EU, in Bund und Ländern sowie in den Kommunen. An Plänen, Programmen, Gesetzen, Verordnungen und Satzungen hierzu mangelt es grundsätzlich nicht, eher an der Stringenz der normierten Regeln und deren Umsetzung.
Aktuell steht mit der Novelle des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) die Umsetzung der SUP-Richtlinie (Directive on single-use plastics) an. Ein Teil davon wurde schon mit der Einwegkunststoffverbotsverordnung des Bundes geregelt. Zero Waste Germany hat zum Entwurf des VerpackG Stellungname verfasst und dabei u.a. auch auf die obligatorische Einführung von Wertstofftonnen für die Mit-Sammlung und das Recycling (stoffliche Verwertung) der stoffgleichen Nichtverpackungen gedrängt.
Dies ist u. a. auch eins der Ziele, welches im Rahmen der unterschiedlichen Zero-Waste-Cities-Initiativen angestrebt wird. Umsetzungsebene sind hier die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Es gibt viel zu tun, warten wir es nicht ab!
Sie finden unsere Stellungnahme vom 04.05.2021 im Blogbeitrag vorgestellt oder hier als Gesamtdatei zum Download.