
Ab Mai 2025 gelten deutschlandweit verschärfte Vorgaben für die Nutzung der Biotonne, die durch den § 2a der Bioabfallverordnung (BioAbfV) geregelt ist. Die Neuerungen sollen die Qualität des Bioabfalls verbessern, um eine umweltgerechte Verwertung sicherzustellen und die Belastung der Kompostwerke durch Fremdstoffe – insbesondere Plastik – deutlich zu senken. Denn laut Umweltbundesamt ist rund ein Drittel des Abfalls, der in der Biotonne landet, nicht kompostierbar. Schuld daran sind vor allem Kunststoffverpackungen. Diese führen zu hohen Sortierkosten, Technikausfällen und beeinträchtigen die Qualität des Komposts.
Neu ist, dass der Anteil an Fremdstoffen (wie Glas, Metall, Plastik) in der Biotonne höchstens 3 Prozent betragen darf. Bei nicht Einhaltung ist es dem örtlichen Müllentsorger erlaubt, den Abfall stehenzulassen. Bei schwerwiegenden und wiederholten Verfehlung können Bußgelder verhängt werden. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Schweregrad des Verstoßes und den lokalen Regelungen der jeweiligen Kommune. Außerdem dürfen Kunststoffe einschließlich sogenannter „kompostierbarer“ Plastiktüten maximal 1 Prozent des Bioabfalls ausmachen.
Diese Regelungen gelten bundesweit und sind für alle Kommunen und Haushalte verbindlich. Dennoch können einzelne Städte oder Gemeinden zusätzliche Maßnahmen zur Kontrolle und Durchsetzung der neuen Vorschriften einführen. Das gilt auch für die Hilfsmittel für die Sammlung von Bioabfällen. Es ist daher ratsam, sich bei der örtlichen Abfallwirtschaft oder Stadtverwaltung über spezifische Regelungen und mögliche Sanktionen zu informieren.
Um diese zu vermeiden und um die neuen Regelungen möglichst gut umzusetzen, ergreifen die einzelnen Städte zu den unterschiedlichsten Maßnahmen: München führt beispielsweise ab Mai digitale Tonnenkontrollen mit Tablets ein. Die Müllabfuhr dokumentiert Fehlwürfe und informiert Haushalte direkt über eine App oder Benachrichtigungskarte. Köln verteilt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Abfallwirtschaftsbetrieben kostenlose Papiertüten für Bioabfall an Haushalte und klärt über Flyer und Social Media über die häufigsten Fehlwürfe auf. Berlin setzt auf Null-Toleranz: Biotonnen mit Fremdstoffen werden nicht geleert und erhalten einen roten Aufkleber. Wiederholte Verstöße können mit Verwarnungen oder Bußgeldern geahndet werden. Reutlingen setzt Müllfahrzeuge mit Kameras und Sensoren ein, die mithilfe von KI den Inhalt der Biotonnen überprüfen. Bei Fehlbefüllungen erhalten Haushalte zunächst Warnungen, bevor dann irgendwann Bußgelder verhängt werden.