Du hast das Recht auf Mehrweg! 

Mehrwegangebotspflicht: Seit dem 01.01.2023
hast Du das Recht auf Mehrwegverpackungen.
Es liegt an Dir, dieses Recht zu einer Selbstverständlichkeit zu machen!

 

Worum geht es in der Gesetzesneuerung?

Durch eine Novelle des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG, Paragraphen 33 und 34) werden Vertreiber:innen, die Lebensmittel in Einwegverpackungen aus Kunststoff und Getränke in Einwegbechern verkaufen, nun dazu verpflichtet  auch Mehrweglösungen ohne Aufpreis anzubieten. Diese müssen gut sichtbar beworben werden und die Behältnisse auch dort  wieder zurückgenommen werden, wo sie in Umlauf gebracht wurden. Zunächst beschränkt sich das Gesetz jedoch auf Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeitenden und einer Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 80m². Kleinere Betriebe können stattdessen ihren Kund:innen anbieten, eigene Behältnisse zum Befüllen mitzubringen.

Mehr Informationen zum Gesetz auf der Website der Bundesregierung 

Was kann die Gesetzesneuerung genau erreichen?

Zero Waste Germany e.V.  begrüßt dieses Gesetz als einen wichtigen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft und der Reduzierung von Einwegplastik, welches ein massives Umwelt- und Gesundheitsrisiko darstellt. 

Jedoch enthält das Gesetz immer noch Lücken und Unschärfen. Die eigentliche Verantwortung wird auf die Endverbraucher:innen abgewälzt, die letztendlich vor die Wahl zwischen „Einweg“ und „Mehrweg“ beziehungsweise „Mitbringen des eigenen Behälters“ gestellt werden. Es gibt keinen konkreten Anreiz wie z.B. eine Steuer auf Einwegverpackungen, die dazu anregt, auf die Bequemlichkeit von Einweg zu verzichten. Der Erfolg des Gesetzes hängt daher stark von der Bereitschaft und dem Bewusstsein der Konsument:innen ab. Hinzu kommt die aufwendige Überwachung und Kontrolle durch die lokalen Behörden, ob beispielsweise ausreichend auf das Mehrweg-Angebot verwiesen wird und ob die entsprechenden Behältnisse tatsächlich zur Verfügung stehen. Ebenso kann die deutliche Fokussierung des Gesetzes auf Letztvertreibende, also nur auf Endbefüllende, als rechtliches Schlupfloch missbraucht werden. Ware die also in einem vorherigen Produktionsstätte verpackt wurde kann weiterhin ausschließlich in Einweg(kunststoff)verpackungen angeboten werden. 

Trotz allem ist der entscheidene Mehrwert des Gesetzes dass es überhaupt existiert und dass die Politik hier zumindest kleine Schritte in die richtige Richtung geht. Eins wird klar: neue Lösungsansätze für vollständige Reduktion von Einwegplastik sind dringend notwendig und müssen weitervorangebracht werden, und dabei müssen gesellschaftliche, rechtliche, wirtschaftlicher und technologische Innovation Hand in Hand gehen. 

Als Zero Waste Germany e.V. rufen wir alle Menschen dazu auf, das neugeschaffene Recht auf Mehrweg zu einer Selbstverständlichkeit zu machen und die Angebote zu nutzen und zu unterstützen. Wir rufen auch die Länder und Gemeinden auf, die Betriebe bei der Umsetzung bestmöglich zu begleiten. 

Schon bestehende Mehrwegsysteme, auf regionaler oder sogar nationaler Ebene, machen deutlich dass betriebsübergreifende Konzepte sowohl für Verbraucher:innen als auch die Geschäfte sehr viele Vorteile bieten. Der Bericht Europas Umstellung auf Mehrwegverpackungen von Zero Waste Europe zeigt viele Handlungpotentiale und Empfehlungen für eine Abkehr von Einweg hin zu Mehrweg bezogen auf bestimmte Produktkategorien auf. Mehr Infos zum Thema Mehrweg bietet auch die Website der Kampagne #WeChooseReuse. Auch das bundesweite Projekt „Einmal ohne, bitte“, initiiert von dem gemeinnützigen Münchner Verein rehab republic e.V., setzt sich dafür ein, das Einkaufen ohne Einweg zur Norm wird. Mit dem Label der Initiative können Geschäfte darauf aufmerksam machen dass sie Mehrweg-Lösungen anbieten oder ihre Ware in mitgebrachte Behältnisse abfüllen. 1614 Geschäfte beteiligen sich bereits daran.

Solche Projekte können Aufwind bekommen durch die neue Gestzesgrundlage, aber es bedarf der Mithilfe aller Konsument*innen damit von den neuen Merhweglösungen Gebrauch gemacht wird, bis Einwegplastik vollständig abgeschafft wird.

 

Autoren: Sarah Jordan, Marie Delaperrière