Umgehungsversuche bei rechtlichen Vorgaben erkennen und eindämmen

Beschreibung

In der EU und in Deutschland gilt das Einwegkunststoffverbot (SUPD bzw. EWKVerbotsV). Demnach dürfen keine Einwegkunsstoffgabeln vertrieben werden. Manche Anbieter bedrucken ihre Artikel mit dem Schriftzug „reusable“ und glauben damit die Verordnung umgehen zu können.

Was gut war

  • Diese Scheinlösung ist glücklicherweise nur an einer Verkaufsstelle gefunden worden.

 

Wo Potential liegen gelassen wurde

  • Das Ordnungsamt hätte hier eingreifen müssen.
  • Die Gastronomen hätten besser informiert und kontrolliert werden müssen.

 

Lesetipp:

Disclaimer: A product is not reusable just because it can be washed

Zusätzliche Informationen

Jahr

2024

Abfallhierarchie

040-Recycling

Stadt

Köln

Veranstaltung

UEFA Fußball EM2024

Du hast Lust diese Maßnahme in Deiner Stadt umzusetzen oder besser zu machen?