Pressemitteilung von Zero Waste Germany zur Novelle des Verpackungsgesetzes

Zero Waste Germany ist ein neu gegründeter Dachverband mehrerer lokaler Zero-Waste-Initiativen in Deutschland, der sich zum Ziel gesetzt hat, ein Umdenken zugunsten einer stetigen Verringerung von Müll und Verschwendung anzuregen. Mit unserer Zero-Waste-Philosophie wollen wir Möglichkeiten für eine ressourcenschonende Lebensweise und nachhaltiges Wirtschaften auf kommunaler sowie nationaler Ebene aufzeigen und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft vorantreiben.

Am 14.04.2021 fand im Umweltausschuss des Bundestages die Anhörung zur Novelle des seit 1. Januar 2019 geltenden Verpackungsgesetzes und anderer Gesetze statt, womit bestimmte Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/904 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Die Neuerung sieht unter anderem eine Ausweitung der Pfandpflicht für Getränkeverpackungen und eine Förderung des Mehrwegsystems vor. Am 6. Mai wird der Bundestag  über diese Gesetzesänderung beraten und abgestimmen.

Angesichts der stets wachsenden Müllmengen – 2018 betrug das jährliche Abfallaufkommen hierzulande bereits 227,5 kg pro Kopf – will Zero Waste Germany auf die dringende Notwendigkeit einer weitergehenden Vermeidung von Einweg-Kunststoffverpackungen und die Erhöhung der Recyclingquoten hinweisen. Nur so sind eine nachhaltige Entwicklung, umfassender Ressourcenschutz, der Schutz unserer Lebensgrundlagen sowie der Umwelt als Ganzes gewährleistet.

Wir fordern: Um den Anteil von Mehrwegverpackungen bei Getränken zu erhöhen und die Rücklaufquote zu steigern, bedarf es einer Änderung des bestehenden Einweg-Pfandsystems. Hier sollten Hersteller und Inverkehrbringer von Einwegverpackungen zur direkten Rücknahme der Verpackungen verpflichtet werden. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, einen höheren Einwegpfandbetrag anzusetzen. 

Es müssen stärkere Anreize geschaffen werden, gezielt Materialien mit möglichst hohem Recyclingpotenzial und einem maximalen ökologischen Lebenszyklus zu fördern. Unvermeidbare Einwegverpackungen sollten zu 100 % recyclingfähig sein. Anstatt fossiler Rohstoffe sollten für die Kunststoffproduktion künftig biobasierende und bioabbaubare Materialien Gebrauch finden. Die vollständige stoffliche Verwertbarkeit eines Produkts muss langfristig für dessen gesamte Verwendung gewährleistet sein. 

Auch andere für die Wertstofftonne geeignete Abfälle, bei denen es sich nicht um Verpackungen handelt – beispielsweise Plastikschüsseln oder Kochtöpfe aus Aluminium – sollen künftig zusammen mit Verpackungsabfällen in der Wertstofftonne entsorgt werden dürfen.

Mit diesen wirksamen Maßnahmen können wir ein Ende der umweltbelastenden Müllflut und eine effektive Kreislaufwirtschaft erreichen!

Unter dem Link finden Sie unsere Stellungnahme zum Download